ich hatte vor kurzen Rechtsberatung erhalten für folgenden Fall :
Ich kaufte Winterreifen im Internet die nie geliefert wurden. Weiterer verlauf dieser Sache ist nicht wichtig.
Meine Rechtschutz möchte jetzt die angefallenen Kosten nicht übernehmen da diese nur für Privatrecht und nicht für Verkehrsrecht abgeschlossen wurde.
Meine Frage lautet wieso dies irgendetwas mit Verkehrsrecht zutun hat. Pkwreifen sind doch ein Artikel wie jeder andere. Bekomme ich die Kosten vielleicht doch übernommen ?
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