Hallo,
folgende Situation:
ein Selbständiger mit angemeldeten Gewerbe, der zu Hause arbeitet, kauft eine Eigentumswohnung.
Zum Kaufvertrag gehört die Teilungserklerung. Mit dem Kaufvertrag anerkennt der Käufer die Bedingungen aus der Teilungserklerung.
In der Teilungserklerung wird jegliche Art von Heimarbeit ausdrucklich verboten. Was nun?
Kann die Hausverwaltung die Heimarbeit in der eigenen Wohnung verbitten?
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