nehmen wir an K geht in eine beliebte Elektronikkette und kauft sich ein Smartphone.Am nächsten Tag merkt er das das Smartphone defekt ist und geht zum Händler und möchte gerne vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurück haben, aber der Händler weißt Reperatur und Rücknahme ab und verweist an den Hersteller. mit der Aussage“ sobald die Folie an der Geräteverpackung abgerissen wurde ist eine Rücknahme ausgeschlossen da die Garantie beginnt und das nicht abstellbar ist. Zu diesem Zeitpunkt der Behauptung waren 2 Zeugen anwesend.
Dann ist K zum Hersteller gegangen und hat das Gerät mindestens 6 mal auswechseln gelassen und jetzt ist es immer defekt.Die Garantie ist schon abgelaufen und der Händler meint +++ Die Gewährleistung beträgt nur ein Jahr und K müsste das Gerät auf seine Kosten reparieren lassen+++
K besteht darauf und sagt das die gesetzliche Gewährleistung nur 2 Jahre beträgt.K bekommt vom Hersteller alle Reperatur und macht ein Gutachten und will sein Geld einklagen.Nach dem K mit dem Händler reden will unterstellt dieser dem Käufer falsche Anschuldigungen(kann ich durch diese verbalen Ausdrücke anfechten?).
Jetzt fragt sich K ob er vor Gericht eine gute Chance hat?
Die Gewährleistung wurde unterschlagen,falsche Angaben in die Luft geworfen und jeder Kooperationsversuch seitens dem Käufer K werden vom Händler abgewiesen.
Die gesetzliche Gewährleistung sieht vor das in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt und nach diesen 6 Monaten liegt es beim Käufer.
Der Kauf war im März 2015.Mit den Reperaturbelegen wäre die Beweislast beim Käufer erfüllt oder?
Wie sieht es für K aus?