Ein Flashmob ist laut Wikipedia ein kurzer, scheinbar spontaner Menschenauflauf auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen, bei denen sich die Teilnehmer üblicherweise persönlich nicht kennen und ungewöhnliche Dinge tun.
Gelten diese Flashmobs als „Öffentliche Vergnügung“ oder „Versammlung unter freiem Himmel“. Braucht man eingentlich eine Erlaubnis für so einen Flashmob oder nicht? Und wer haftet für eventuelle Schäden oder entstehende Kosten?
Laut der DSGVO muss auch hier ein Hinweis über den Einsatz und Verwendung von Cookies erscheinen. Besuche unsere Datenschutzerklärung für Mehr Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Webseite sind auf „Cookies erlauben“ gesetzt, um dir das beste Erlebnis zu bieten. Wenn du diese Webseite weiterhin nutzt, ohne deine Cookie-Einstellungen zu ändern, stimmst du dieser Einstellung zu. Dies kannst du ebenso durch Klicken auf „Akzeptieren“ tun.