Hallo,
Ich habe vor 2 Jahren bei einen Anwalt über einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht eine Schuldenregulierung gemacht.Dies habe Ich aber dann leider schleifen lassen und diese nicht zu Ende geführt.
Nun bin Ich bei der Schuldnerberatung der Diakonie und möchte dieses endlich erledigen.
Der alte Anwalt fordert aber jetzt zur Herausgabe meiner Papiere von damals eine Gebühr von 60€.Hinweis, er müsse sich jetzt Kopien für seine Akten machen und das in Rechnung stellen.Ist das rechtens? Hätte er da nicht damals machen können und dies über die Beratungshilfe abrechnen können.
Ich frage nur weil Ich diese dringend brauche und leider im Moment nichts das Geld dafür habe.
Vielen Dank im Voraus
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