Kostenlose Rechtsfrage zum Verkauf eines Brautkleides auf Ebay und dem damit verbundenen Schreiben eines Anwaltes.
Meine Schwester hat bei Ebay ihr Brautkleid versteigert. Das Kleid ist mit Etikett von der Reinigungsfirma versendet worden. In dem Kleid befanden sich wohl Flecke, die selbst mit der Reingung nicht rausgegangen sind. Meiner Schwester (schwer Sehbehindert) wurde dies bei der Abholung aber nicht mitgeteilt. Sie ging also davon aus, das alles in Ordnung sei.
Nachdem das Kleid bei der Kundin eingetroffen ist, schaltete diese gleich Ebay ein und klagte. Anschuldigung sei, das man der Kundin verschwiegen hätte, das diese Flecken aus dem Kleid nicht zu entfernen sei. (Meine Schwester allerdings wusste bis Dato ja noch nicht einmal was davon)
Nun bekam meine Schwester ein Schreiben von dem Anwalt, sie solle den Preis des verkauften Kleides UND eine weitere Reinigung des Kleides (wieder 100 €) zahlen.
Meine Frage: Ist das alles so rechtens, wenn man sich noch nicht einma die „andere Seite“ angehört hat?
Bitte um Unterstützung!
Ist die Auktion noch einzusehen?
Zuerst hat der Käufer dem Verkäufer einen Mangel anzuzeigen.
Der Verkäufer hat dann das Recht, den Mangel per Nachbesserung zu beheben.
Ist das nicht möglich oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Käufer entscheiden, ob er einen Preisnachlass haben möchte oder den Kaufvertrag wandeln will.
Also Verkäufer bekommt sein Produkt zurück, Käufer bekommt sein Geld zurück.
Das der Käufer das Kleid in die Reinigung gebracht hat, ist erst einmal seine eigene Entscheidung, die sie nicht bezahlen müssen.
Nun kommt es weiterhin drauf an, wie sie das Kleid bei Ebay eingestellt haben, welche Angaben zur Ware und zum Gewährleistungsausschluss gemacht wurden.
Hallo,
danke für die Rückmeldung. Ich habe soeben mit meiner Schwester gesprochen und den Sachverhalt erläutert. Die Auktion war damals schon abgelaufen. Die Kundin meldete sich darauf bei meiner Schwester und der Verkauf des Kleides wurde privat (per eMail) abgehalten. Die Kundin ist Engländerin.
In der Auktion selber standen auch die Geschäftsbedingungen. Also das es ein Privatverkauf ist etc. Sogar das konnte die Kundin ja auch einsehen.
Ich verstehe nur nicht, warum nun der Betrag der Reinigung bezahlt werden soll. Also warum sich die Kundin gleich an einen Anwalt wendet. Eigentlich hat meine Schwester doch nichts zu befürchten?! Denn schließlich hat der Kauf ja nun nicht einmal mehr über Ebay selber stattgefunden, sondern privat.
Grüße Dia
Hallo Dia, es ist egal ob über EBay oder Telefon der Verkauf zustande gekommen ist.
Wichtig ist der Bezug zur Auktion.
Daher gelten für diesen Verkauf die Angaben bei der Auktion.
Wenn du dort angegeben hast, der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung, so muss sie allenfalls das Kleid zurück nehmen und den Kaufpreis erstatten. nicht aber die Reinigung bezahlen.
Das sich die Gegenseite gleich einen Anwalt genommen hat, passiert oft nur, um gleich mit Druck aufzuwarten und so den anderen ein zu schüchtern. Anwälte sind auch nur Menschen und haben das Recht nicht für sich gepachtet.
Ich würde erst mal gar nichts machen. du hast das Kleid verkauft, das ist nun dreckig, wer sagt dir denn, dass es nicht dort in der Reinigung passiert ist.
Die Gegenseite muss nun erst einmal beweisen, dass du wissentlich den Fleck verschwiegen hast und er schon im Kleid war.
Bin mal gespannt wie die das machen wollen.
Das Helferlein
Das deutsche Schuldrecht kennt die Schadensminderungsobliegenhei.
Das heisst in ihrem Fall, die Käuferin hätte die Nachbesserung fordern müssen.
Dann hätte ihre Schwester entscheiden können ob sie das Kleid selbst, oder ob die Kundin die Reinigung vornehmen lässt und ihre Schwester den Betrag erstattet.
Es gibt Leute die glauben das ein Brief vom anwalt etwas errreicht.
Ein Anwalt schreibt das was ich will. Ob es rechtens ist das urteilt ein Richter.
Auch diese Kosten muss ihre Schwester nicht bezahlen. Siehe oben.
?? Den Kaufpreis erstatten plus die Reinigung??
Hier hätte ihre Schwester eine Nachbesserung von der Reinigung fordern müssen.
Das muss die Reinigung auch nicht, es sei denn sie hat ausdrücklich eine Entfernung eines Fleckes in Auftrag gegeben.