Inzahlungnahme des Gebrauchtwagen bei Neuwagenbestellung
be mir im Jahr 2005 einen Gebrauchtwagen ca. 1 Jahr alt und 15.000 Km bei einem Renaulthändler gekauft. Der Wagen wurde finanziert und mit 21.000 Euro inkl. Zinsen und Überführungkosten (Zum Neupreis vom Jahr 2002- gleiche Ausstattung) berechnet. Beim Abschluß des Vertrages musste ich vorab das Formular „Neuwagenbestellung“ unterschreiben. Habe einen alten Gebrauchtwagen drangegeben. Vermerk des Händlers auf der Neuwagenbestellung „Der alte Wagen wird mit 7.800 Euro als Anzahlung genommen“ Dieser Händler hat mir ein Formular für den Verkauf des alten Gebrauchtwagen mit Angaben des Fahrzeuges – aber ohne die Summer von 7.800 Euro- zur Unterschrift gegeben.
Mir wurde zugesichert, dass die fehlende Summe von 7.800 korrekt nachgetragen wird. Hinter meinem Rücken wurde aber eine andere Summe (ca. 3.400 Euro) eingetragen. Für den Gebrauchtwagen 1 Jahr alt habe ich nie ein Verkaufsformular für den „Kauf eines Gebrauchtwagen“ unterschreiben müssen. Als ich merkte, dass mir der gebrauchte Wagen zu teuer verkauft wurde, wollte ich das Auto nach ca. 3 Monaten zurückgeben. Der Autohändler weigerte sich. Ging zu einem Anwalt. Hier habe ich das erste Mal die Gebrauchtwagen „Rechnung“ für das 1 -jährige Kfz gesehen.(habe ich nie vom Händler erhalten) Frage liegt hier ein Vertragsfehler vor? Habe das Gefühl vom Händler hier über den Tisch gezogen worden zu sein. Das 1 jährige Fahrzeug wurde mit Renaultbank finanziert. Habe das Fahrzeug zurückgegeben da Renault es verlangte. Trotzdem muss ich jetzt für dieses Auto noch im Nachhinein die 13.000 Euro bezahlen…Hilfe Der Händler hat das Fahrzeug mit 8.000 Euro zurück gekauft