Ich hab bei Ebay ein Notebook als neu verkauft. Bestandteil der Auktion war nur Das Notebook inkl Zubehör und der Originalverpackung. Nicht der Kaufbeleg. In der Auktion war keine Klausel von mir vorhanden wie “ Privatverkauf – Keine Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung“. Im Ebay bin ich als privater Verkäufer angemeldet, was für jeden in der Auktion sichtbar ist. Nun möchte der Käufer das ich ihm 2 Jahre Gewährleistung/Garantie gebe. Ist dieses rechtens ?