Im Kaufvertrag vom Neuwagen VW- Sharan am 11.05.2009 ist als Liefertermin Monat 07.2009 angegeben (unverbindlich ). Bei der Nachfrage zum genauen Liefertermin, hat der Verkaufshändler zugesichert, daß es sich nur um 1-2 Wochen Terminverschiebung handeln könnte ( Bauwoche werksabhängig ).
In der Auftragsbestätigung vom 03.06.2009 ist als Liefertermin der 02.11.2009 angegeben ( wieder unverbindlich ).
Bei erneuter Nachfrage zum versprochenen Liefertermin im Juli, sagte der Verkaufshändler, daß der Liefertermin werksabhängig sei, er kann in dem Fall nichts machen.
Ist die Lieferterminverschiebung um 4 Monate gesetzlich vertrettbar?
Ist die unverbindliche Terminangabe gesetzlich zulässig?
Haben wir das Recht, auf den Juli-Liefertermin zu bestehen?
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