habe heute ein Auto leicht angefahren, es ist kaum was passiert, ganz eventuell vielleicht ein kleiner Kratzer Habe einen Zettel mit meiner Handynummer hinterlassen. Der Halter hat versucht mich zu erreichen, hat er erst nicht und daher dann die Polizei angerufen. Die hat eben angerufen und nach Versicherungsnummer, Adresse und meinem Kennzeichen gefragt, war ansonsten sehr nett und hörte sich eher an als ob der Fall dann erledigt sei. Dann habe ich auch den Geschädigten erreicht, war auch sehr nett. Habe meine Daten gegeben und gesagt, dass ich falls ein Schaden entstanden sein sollte ich dafür aufkomme. Er war einverstanden.
Meine Frage: Bin noch in der Probezeit, falls wirklich ein kleiner Schaden entstanden sein soll habe ich dann noch mit einer Strafe zu rechnen?
One thought on “Kratzer in Auto gefahren/ Probezeit”
Hallo,
gehe mal davon aus, dass es sich um einen kleinen „Parkschrammer“ gehandelt hat. Solche Sachen passieren jeden Tag auf den Parkplätzen der Supermärkte. Das hat mit „nichtgeeignetem Fahren“ Nichts zu tun. Gehe mal davon aus, dass in dieser Hinsicht Nichts passiert.
Aber……
Ein Zettel an die Windschutzscheibe hängen und wegfahren ist „unerlaubtes Entfernen“ vom Unfallort. Guck mal hier:
Das Gericht kann von einer Strafe nach § 142 Strafgesetzbuch absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall im ruhenden Verkehr, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht. Wird der Polizei ein solcher Fall bekannt, ist sie – wie bei allen Straftaten – gesetzlich verpflichtet eine Anzeige zu erstatten.
Dumm war, dass der Geschädigte die Polizei angerufen hat. Es wird also Etwas kommen. Sicher wirst Du gebeten Angaben zum Vorgang zu machen. Hier ist jedes Wort wichtig !!!!! Wenn also Etwas kommen sollte, dann würde ich einen Fachanwalt nehmen, der entsprechend eine Aussage formuliert. Bitte keinen Haus- und Hofanwalt für Scheidungsrecht….
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Hallo,
gehe mal davon aus, dass es sich um einen kleinen „Parkschrammer“ gehandelt hat. Solche Sachen passieren jeden Tag auf den Parkplätzen der Supermärkte. Das hat mit „nichtgeeignetem Fahren“ Nichts zu tun. Gehe mal davon aus, dass in dieser Hinsicht Nichts passiert.
Aber……
Ein Zettel an die Windschutzscheibe hängen und wegfahren ist „unerlaubtes Entfernen“ vom Unfallort. Guck mal hier:
http://www.ra-turowski.de/ oder hier:
§ 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Hoffentlich kommt da KEINE Strafanzeige. Was dann Probezeit – > Unfallflucht mit dem Führerschein auf sich hat, muss dann entschieden werden.
Nachtrag:
http://www.anwaltsnotdienst-mittelbaden.de/tag/unfallflucht/
Zitat:
Das Gericht kann von einer Strafe nach § 142 Strafgesetzbuch absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall im ruhenden Verkehr, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht.
Wird der Polizei ein solcher Fall bekannt, ist sie – wie bei allen Straftaten – gesetzlich verpflichtet eine Anzeige zu erstatten.
Dumm war, dass der Geschädigte die Polizei angerufen hat. Es wird also Etwas kommen. Sicher wirst Du gebeten Angaben zum Vorgang zu machen. Hier ist jedes Wort wichtig !!!!! Wenn also Etwas kommen sollte, dann würde ich einen Fachanwalt nehmen, der entsprechend eine Aussage formuliert. Bitte keinen Haus- und Hofanwalt für Scheidungsrecht….