Moinmoin, habe als leidiger Handwerker vier für mich wichtige Fragen, die ich mir unwissend nicht beantworten kann:
Es geht um das abstellen unseres Gewerblichen(!) Firmen-Kastenwagen mit Firmenaufschrift,Erreichbarkeit(Firma Festnetz/ Chef Notnummer und Fahrer-Erreichbarkeit und deutlich erkennbaren, roten NOTDIENST aufdruck (Gas-Leckagen,Wassereinbruch,Überschwemmung) wenn kein regulärer Parkplatz gefunden wird.
1. Ist die Polizei oder Ordnungsdienst verpflichtet mich anzurufen wenn ich in einem Notfall-Einsatz z.B 2.Reihe Parke o.ä. ohne Rettungs,Flucht oder Zufahrtswege behindere mit meiner Hdy-Nr hinter der Scheibe,bzw. Wagenaufdruck?!
2. Ich habe einen Bezirkszugang zu Feuerwehrauffahrten – darf ich hinter der Auffahrt (also auf dem Hof) parken? Oder ist der Zugang eher ein „Auge zudrücken“?
3. Darf der oben besagte Wagen Abgeschleppt werden, wenn er wie bei 1. keine Zufahrten/Rettungswege behindert? (Wäre auch bescheuert einem Notdienstmonteur den Wagen wegzunehmen)
4. Privatparkplatz (Feste Platzvergabe, aber nicht gekennzeichnet) von Eigentümern unseres Kunden(Besitzer):
Kann mir einer der Parplatzmieter was/oder ich ihm wenn er wie heute: Seinen Platz der von einem anderen Firmenwagen(nicht meiner) am Anfang des P-Platzes besetzt wird, ER aus trotz seinen Wagen in die Einfahrt stellt und MICH 1Std. lang behindert(Er ist weggegangen als ich den Privatparkplatz verlassen wollte(Er hat mich direkt angesehen!)), wenn ich mit Erlaubnis auf einem anderen -NICHT SEINEN- Platz gestanden habe, dessen Mieterin im Urlaub ist?!
-> Als ich ihn freundlich gefragt hab, ob er seinen (Luxus)SUV wegfahren könne, hatte er mir mit Anzeige gedroht-weshalb wusste er selbst noch nicht… Habe mich auch nicht weiter dazu geäußert
Es geht mir hier nur ums dürfen, oder nichtdürfen! Vermutlich kennt jeder hier diese Situationen aus Innenstädten/Luxusvierteln an denen es Leute gibt die nicht verstehen, dass man nur so lange wie nötig im Notfall parkt wie es auch not tut.
Möchte in Zukunft nur vermeiden, dass Ärger auftritt….