mir ist folgendes passiert. Ich habe eine Karte für ein Festival bestellt, welches 1 Woche vor geplantem Termin abgesagt wurde. Der Termin war für den 12.6. angesetzt. Geld wurde bis heute nicht zurück erstattet. Eine Anzeige wurde vor 2 Monaten erstattet. Was die Polizei nun mit der Anzeige macht, wie die Männer in blauer Uniform sich verhalten, weiß ich nicht. Nach 2 Monaten immernoch keine Reaktion. Nach Anrufen wird man bei den Cops nur weitergeleitet, da sich keiner zuständig fühlt, und bei der letztendlichen Nummer, meldet sich keiner!? Das ist noch was anderes.
Wenn ich nun über den zivilrechtlichen Weg gehe, kann ich jemanden wg. 66€ verklagen? Setzt sich überhaupt ein Anwalt/Richter damit auseinander? Kosten werden dann wohl vom Veranstalter des Festivals getragen!?
One thought on “Rechtsfrage: Person auf eine niedrige Summe verklagen!?”
Hallo, mir ist folgendes passiert. Ich habe eine Karte für ein Festival bestellt, welches 1 Woche vor geplantem Termin abgesagt wurde. Der Termin war für den 12.6. angesetzt. Geld wurde bis heute nicht zurück erstattet.
Haben sie bei dem Veranstalter das Geld eingefordert?
Was die Polizei nun mit der Anzeige macht, wie die Männer in blauer Uniform sich verhalten, weiß ich nicht.
Was hat die Polizei damit zu tun? Weswegen haben sie Anzeige erstattet?
Sie nimmt die Anzeige nur auf, ermitteln tut die Staatsanwaltschaft.
Und dafür haben sie ein Aktenzeichen erhalten.
Aber dadurch haben sie noch lange nicht ihr Geld zurück.
Wenn ich nun über den zivilrechtlichen Weg gehe, kann ich jemanden wg. 66€ verklagen? Setzt sich überhaupt ein Anwalt/Richter damit auseinander?
Kostengünstiger ist das gerichtliche Mahnverfahren besser bekannt als Mahnbescheid
Wenn sie der Meinung sind, der Gläubiger widerspricht dem Mahnbescheid, so ist eine Klage der bessere Weg.
Die Höhe der Forderung spielt da keine Rolle.
Kosten, die man machen muss um die Forderung zu betreiben, hat der Gläubiger zu tragen.
Mit dem Betreiben der Forderung können sie ein Inkassobüro beauftragen oder besser einen Anwalt.
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Haben sie bei dem Veranstalter das Geld eingefordert?
Was hat die Polizei damit zu tun? Weswegen haben sie Anzeige erstattet?
Sie nimmt die Anzeige nur auf, ermitteln tut die Staatsanwaltschaft.
Und dafür haben sie ein Aktenzeichen erhalten.
Aber dadurch haben sie noch lange nicht ihr Geld zurück.
Kostengünstiger ist das gerichtliche Mahnverfahren besser bekannt als Mahnbescheid
Wenn sie der Meinung sind, der Gläubiger widerspricht dem Mahnbescheid, so ist eine Klage der bessere Weg.
Die Höhe der Forderung spielt da keine Rolle.
Kosten, die man machen muss um die Forderung zu betreiben, hat der Gläubiger zu tragen.
Mit dem Betreiben der Forderung können sie ein Inkassobüro beauftragen oder besser einen Anwalt.