Jemand bekommt von seinen Eltern Geld geschenkt (per Überweisung) und nutzt dieses, die Schulden seiner Eigentumswohung zu tilgen.
Kann dann im Falle einer Pflegebedürftigekeit der Eltern das Geld vom Sozialamt innerhalb der nächsten 10 Jahre zurückgefordert werden, wenn die Rente, das restl. Sparguthaben und das Pflegegeld nicht ausreicht?
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