Hallo und guten Morgen,kann mir vielleicht jemand aus Erfahrung sagen, ob ich die Mietkaution von der letzten Mietezahlung abziehen darf?
Ich ziehe zum 1.08 aus und möchte die Kaution von der Mietzahlung zum 1.07 einfach abziehen. Ist das rechtes?
Ich brauch deas Geld dringend für die neue Mietkaution der nächsten Wohnung.In dieser Wohnung habe ich 5 Monate gewohnt.
One thought on “Mietkaution von der letzten Mietzahlung abziehen”
Der Gedanke ist nahe liegend, kann aber unnötige Kosten einbringen. Eine Verrechnung der Kaution mit der letzten Miete oder mehreren Monatsmieten ist grundsätzlich vom Gesetzgeber verboten. Der Vermieter könnte bei einer oder mehreren fehlenden Mietzahlungen einen Rechtsanwalt einschalten und Klage erheben und die dadurch entstehenden Kosten auf sie abwälzen.
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Der Gedanke ist nahe liegend, kann aber unnötige Kosten einbringen. Eine Verrechnung der Kaution mit der letzten Miete oder mehreren Monatsmieten ist grundsätzlich vom Gesetzgeber verboten. Der Vermieter könnte bei einer oder mehreren fehlenden Mietzahlungen einen Rechtsanwalt einschalten und Klage erheben und die dadurch entstehenden Kosten auf sie abwälzen.