mein name ist axel.
und zwar hätte ich da eine frage zum thema gartenpflege in der betriebskostenabrechnung.
darf die hausverwaltung vom mieter verlangen für die gartenpflege zu bezahlen obwohl man nur den garten sich anschauen und nicht betreten darf ?
und wenn es nicht der fall sein sollte wie kann man oder oder sollte man vorgehen.
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