Anspruch auf Dusche oder Badewanne
Hallo, es geht um meine Großmutter die nun schon seit dreißig Jahren in ihrer Wohnung lebt die nur eine Toilette mit Waschbecken hat und kein Bad oder Dusche. Bisher benutzte sie die Badewanne im Keller was ihr jetzt verständlicherweise zu beschwerlich wird da sie über achzig ist und im ersten Stock wohnt.Mit der Bitte an die Siedlungsgenossenschaft eine Dusche in die Wohnung einubauen erhielt sie die Anwort, das diese wohnungen nicht mehr renoviert würden, da immer mehr in dieser Siedlung leerstünden und sie könne ja in eine andere Wohnung eine Straße tiefer umziehen.
Narürlich möchte sie dies aufgrund ihres Alters und der Tatsache das ihre Schwester auf dem gleichen Gang wohnt, die sich auch um sie kümmert nicht.Man hat ihr sogar vorgeschlagen sie könnte doch bei ihrer Schwester duschen. Ich finde dies eine Frechheit und möchte nun wissen ob die das Recht auf den EInbau einer Dusche hat. Danke
Leider ist es so, dass eine Mietwohnung so gemietet wird, wie besichtigt.
Ist keine Dusch oder Bademöglichkeit gegeben, so war dies bei Einzug bekannt. Eine Verpflichtung des Vermieters auf Einbau einer Waschmöglichkeit besteht nicht.