die mutter meiner frau hat ein erbe ihres verstorbenen bruders erhalten dies hat sie abgelehnt jetzt wird meine frau demnächst post bekommen aber sie möchte es ablehnen.durch ihre mutter hat sie erfahren das sie dann bei der ablehnung 20 euro bezahlen muß.meine frage ist das richtig und müssen wir das bezahlen.
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Wenn sie das Erbe ausschlagen dann ja.
Treten sie das Erbe an, natürlich nicht.
Beispiel> Amtsgericht Bremerhaven/Bremen: Ausschlagung der Erbschaft
Zitat:
Die Kosten für die Entgegennahme einer Ausschlagungserklärung und für die Beurkundung einer Ausschlagungserklärung berechnen sich nach dem Nachlasswert. Die Mindestgebühr beträgt insgesamt 20,00 Euro
Zitat Ende.
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Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.
Die Mindestkosten für die Beurkundung der Ausschlagungserklärung sind €20,-
heißt das das wir das bezahlen müssen egal ob wir wollen oder nicht
Wenn sie das Erbe ausschlagen dann ja.
Treten sie das Erbe an, natürlich nicht.
Beispiel> Amtsgericht Bremerhaven/Bremen: Ausschlagung der Erbschaft
Zitat:
Die Kosten für die Entgegennahme einer Ausschlagungserklärung und für die Beurkundung einer Ausschlagungserklärung berechnen sich nach dem Nachlasswert. Die Mindestgebühr beträgt insgesamt 20,00 Euro
Zitat Ende.
Nunja, ich denke, dass es doch besser ich 20€ zu bezahlen, als einen Schuldenberg zu erben.