Ein weiteres Problem habe ich dann zusätzlich, was mir Kopfzerbrechen bereitet…Situation;
Wir haben ein Reihenhaus (mittig). Zwischen mir und einer meiner Nachbarin gibt es keine optische Grundstücksgrenze.
Nun möchte ich ein Gartenzaun ziehen, der optisch an die Zäune meiner Nachbarn angepasst (der gleiche) ist. Höhen etc. werden alle eingehalten, keine Frage.
Ich brauche UNBEDINGT eine klare optische Grundstückstrennung! (Wegen Hund und Kindern ist das unbedingt nötig.)
Am Ende der aneinanderliegenden Grundstücke ist eine Gartenpforte eingebaut, die zu einem Wirtschaftsweg in den Wald hinaus führt. Diese Pforte befindet sich, wie sollte es auch anders sein, ebenfalls auf beiden Grundstücken.
Die Pforte ist jedoch auf keiner Zeichnung aufgeführt (habe alle Zeichnungen vom Katasteramt die existieren), und auch in der Teilungserklärung taucht eine Pforte nicht auf.
Am liebsten möchte ich die Pforte ausbauen und den Zaun gerade durchziehen. Gerne darf meine Nachbarin die ausgebaute Pforte auch behalten und dann bei sich einbauen (theoretisch, denn sie hat Hinten alles mit Blechen zugemacht, sodass ein Pforteneinbau auf ihrer Seite nicht ohne weiteres machbar wäre).
In wie weit darf ich da agieren?? Muss ich die Pforte drinnenlassen? Muss ich sie begehbar lassen oder kann ich den Zaun einfach vorsetzen?
Meien Nachbarin ist leider der Meinung: Das war schon immer so, das bleibt auch immer so. Mit ihr ist nicht zu reden…
Deshalb muss ich mir auch Infos über rechtliche Ansichten einholen, für den Fall dass der letzte Versuch eines Gespräches mit einer neutraken Person eskaliert. (traurig, traurig….)
Ich würde mich sehr über Erfahrungen etc freuen!!!