Kostenlose Rechtsfrage zur Frist des Vorkaufsrecht. Man kauft ein Grundstück, dafür steht der Stadt aufgrund des Bebauungsplans (Straße) ein Vorkaufsrecht zu. Die Stadt schickt Käufer und Verkäufer einen Brief.
Inhalt:
(Überschrift) Ausübung des Vorkaufsrecht…
…. die Stadt beabsichtigt das Vorkaufsrecht auszuüben….. Es ist eine Stellungsnahme möglich….
Stellung wurde genommen, indem man verneinte….
Dann passiert nichts mehr.
Man hört, dass Bauausschuss gegen den Antrag stimmt, bekommt aber nichts schriftlich. Frage: ist die Frist aufgehoben oder endet sie trotzdem 2 Monate nach Unterzeichnung des Kaufvertrages?