Nach dem Kauf einer Wohnung musste ich einen Baumangel feststellen, der so im Grundriss oder Kaufvertrag nicht ersichtlich war. Im Wohnzimmer ist eine Seite komplett verglast (5 Meter, Schiebeelement). In der Mitte dieser Verglasung, 20 cm vom Fenster entfernt, hat der Bauträger eine tragende Säule eingebaut.
Fehlende Angaben im Kaufvertrag
Diese tragende Säule war im Grundriss, welcher dem Kaufvertrag beigefügt war sowie im Verkaufsprospekt nicht enthalten.
Nachträgliche Anpassung vom Grundriss
Später habe ich einen Plan erhalten, da der Grundriss noch angepasst werden konnte. In diesem Plan war dann ein schwarzes Viereck mit einem Strich durch eingezeichnet.
Für mich war es mangels Hinweis und mangels Beschriftung nicht ersichtlich, dass ich nun eine Säule im Wohnzimmer habe.
Pflichten des Bauträgers
Hätte der Bauträger mir das nicht von Anfang an sagen müssen? Kann ich den Kaufpreis mindern oder gar verlangen, dass ein Unterzug eingebaut wird?