Hallo, ich hoffe dass mir hier jemand die Frage zur Abrissverfügung beantworten kann. Ich habe vor ca. einem Jahr ein Haus verkauft welches ich von meiner Mutter nach ihrem Tod geerbt habe.
Nun gab es wohl seit Mitte 2006 eine Auflage der Stadt Norderstedt (SH), einen sich auf dem Grundstück befindlichen Schuppen abzureissen der nicht auf der Flurkarte eingetragen war. Danach kam es scheinbar zur keiner Kontrolle seitens der Stadt.

Jetzt ist die Stadt wohl irgendwie drüber gestolpert dass der Schuppen immer noch steht und wird voraussichtlich eine neue Abrissverfügung ausstellen an den neuen Besitzer, der wiederum wendet sich an mich und besteht auf den Schuppen da es sonst keine Abstellmöglichkeiten gibt. Der neue Besitzer droht nun mit einer Klage.
Jetzt meine Frage: Ist die Auflage der Stadt die an meine Mutter gerichtet war nicht vielleicht schon längst verjährt ? Danke.