Oft kommt es vor, dass ein Mieter auf eigene Kosten einen Umbau an der Mietwohnung durchführen will. Dabei muss er sich die Einwilligung des Vermieters einholen.
Wird nun seine Mietwohnung verkauft, so muss der Käufer diese Einwilligung übernehmen, sofern bei der Genehmigung kein ausdrücklicher Vorbehalt vereinbart wurde.
LG Berlin Az. 63 S 240/98
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