Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg, ist das Arbeiten in der Mietwohnung erlaubt, sofern andere Mieter nicht gestört werden, die Wohnung nicht abgenutzt wird und kein Publikumsverkehr statt findet.
Amtsgericht Hamburg Az: 48 C 477/08
Laut der DSGVO muss auch hier ein Hinweis über den Einsatz und Verwendung von Cookies erscheinen. Besuche unsere Datenschutzerklärung für Mehr Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Webseite sind auf „Cookies erlauben“ gesetzt, um dir das beste Erlebnis zu bieten. Wenn du diese Webseite weiterhin nutzt, ohne deine Cookie-Einstellungen zu ändern, stimmst du dieser Einstellung zu. Dies kannst du ebenso durch Klicken auf „Akzeptieren“ tun.