Ein Vermieter kündigte seinem Mieter, weil dieser an seinem Balkon eine Lichterkette angebracht hatte. Vor Gericht musste er die Kündigung zurückziehen.
Um den Mieter aus der Wohnung weisen zu dürfen, hätte im Mietvertrag ein Vermerk stehen müssen, wonach das Anbringen von Lichterketten verboten ist.
Landgericht Berlin Az: 65 S 390/09
Laut der DSGVO muss auch hier ein Hinweis über den Einsatz und Verwendung von Cookies erscheinen. Besuche unsere Datenschutzerklärung für Mehr Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Webseite sind auf „Cookies erlauben“ gesetzt, um dir das beste Erlebnis zu bieten. Wenn du diese Webseite weiterhin nutzt, ohne deine Cookie-Einstellungen zu ändern, stimmst du dieser Einstellung zu. Dies kannst du ebenso durch Klicken auf „Akzeptieren“ tun.