Okay, die Überschrift ist wirklich nicht ganz so gemeint, aber man kann ja auch mal den Blick auf Urteile aus der Vergangenheit werfen, die so in dieser Form nicht mehr wirklich Bestand haben.
Die Hansestadt Lübeck ist nicht nur Teil des UNESCO-Weltkulturerbes und beherbergt das in aller Welt bekannte Holstentor, Lübeck ist auch eine Stadt i nder Kinder Rechte haben.
Zumindest kann man das den Urteil zur Hundehaltung in Mietwohnungen entnehmen. Hier hatte ein Gericht in Lübeck im Jahre 1995 geurteilt, dass ein Kind seinen Hund behalten darf, selbst wenn laut Mietvertrag eine Hundehaltung verboten ist.
Die Richter erklärten ihr Urteil so: ein Hund ist kein Gegenstand, den man wieder
abschaffen kann, nur weil er ohne Erlaubnis in der Wohnung ist.
Az.: 27 C 104/95
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