Jeder darf trotz nörgelnder Nachbarn einmal im Monat grillen. So denken viele, aber stimmt das auch?
RICHTIG IST: Es gibt keine Regel, die das Grillen auf dem Balkon erlaubt, wenn es die Nachbarn unzumutbar belästigt. So sehr es zu wünschen wäre:
Das Immissionsschutzrecht verbietet nach wie vor erhebliche Belästigungen durch Rauch, wenn er direkt vom Rost ins Schlaf- oder Wohnzimmer der Nachbarn zieht. In diesem Fall kann in der Tat verlangt werden, aufs Grillen zu verzichten – und zwar das ganze Jahr lang.
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