Wer einen Mietvertrag unterschreibt, der sollte ebenso wie der Mieter der Auszieht auf ein Wohnungsübergabeprotokoll bestehen.
Dabei haben sicher beide Parteien ein anderes Interesse an dem Inhalt des Protokolls.
Wer auszieht möchte so wenige Mängel aufgeführt wissen wie möglich.
Wer einzieht möchte jeden noch so kleinen Mangel in der Wohnung festhalten, damit sie zum einen behoben werden und zum anderen nicht später an ihnen kleben bleiben.
Hat der neue Mieter nun mit einem Makler der die Wohnung im Auftrage des Vermieters freigibt ein Übernahmeprotokoll erstellt und darin notwendige Arbeiten aufgeführt, die vor oder im Zuge des Einzuges des neuen Mieters fällig werden, so muss der Mieter sich bei Nichteinhaltung an den Vermieter und nicht an den Makler wenden.
Hier ist der Makler nämlich Kraft Maklervertrag außen vor.
Die Arbeit des Maklers und dessen Beauftragung endet mit Unterschrift des Mietvertrages.
Wer vereinbarte Arbeiten an und in seiner neuen Mietwohnung nun endlich ausgeführt haben will ,der muss sich an seinen neuen Vermieter wenden, denn er muss die Wohnung in den vereinbarten Zustand versetzen.