Ein chronisch kranker Mann hatte von seinem Hausarzt dauerhaft ein schleimlösendes Medikament verschrieben bekommen. Da das Mittel nicht rezeptpflichtig war, wollte die Krankenkasse die monatlichen Kosten in Höhe von 28,80 Euro nicht zahlen.
Muss sie auch nicht, urteilte ein Gericht. Die Belastung des Versicherten stehe in diesem Fall in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken, so die Begründung. Die gesetzlichen Krankenkassen müssten nicht alles bezahlen, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist.
Bundesverfassungsgericht Az: 1 BVR 69/09
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