Jeder Patient hat das Recht auf Herausgabe seiner Röntgenbilder, sofern diese für einen Besuch bei einem anderen Arzt gebraucht werden. So kann ein erneutes Röntgen verhindert werden, was der Gesundheit des Patienten zu Gute kommt und Kosten spart. Dieses Urteil ist recht einfach umzusetzen.
In der Regel verweigern Ärzte die Herausgabe der Bilder nicht, denn auch sie sehen den enormen Nutzen für den Patienten.
Allerdings sollte man auch pfleglich mit den Bildern umgehen und sie später wieder zurück bringen. LG Flensburg Az: 1 S 16/07
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