Es kann immer mal vorkommen, dass ihnen ein Punkt auf ihrem Kontoauszug spanisch vorkommt. Vielleicht ist ein Fehler passiert, vielleicht erfolgte eine unrechtmäßige Abbuchung. Was auch immer der Grund ist, ihre Bank darf von ihnen keine Gebühren für die Bearbeitung der Reklamation verlangen.
Eine Reklamation war in diesem Fall eine vom Kunden ausgelöste Rücklastschrift. Dabei wendet man sich an seine Bank und fordert diese auf, eine Belastung des eigenen Kontos durch Abbuchung dritter zurück zu nehmen. Dafür darf nach Urteil aus Köln dem Kunden keine Kosten anfallen. LG Köln Az: 26 O 30/00
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