Eine Auszubildende geriet wegen einer vermeintlichen Beleidigung gegen die Frau vom Chef mit diesem in einen heftigen Streit. Darauf folgte die fristlose Kündigung, welche vom Gericht zurück gewiesen wurde.
Da das Verhältnis der beiden jedoch so zerrüttet war, wurde der Ausbildungsvertrag gegen Zahlung der ausstehenden Ausbildungsvergütung aufgehoben.
Eine fristlose Kündigung war die diesem Fall nicht möglich. Dies bedeutet aber nicht, dass sie bei vorliegen von Beweisen, dass die Beleidigung tatsächlich stattgefunden hat, nicht doch durch gegangen wäre.
Arbeitsgericht Mannheim Az: 3 Ca 406/10