Erbansprüche aus 2009 sichern
Wichtig für alle zu wissen, die 30-jährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche endet mit dem ersten Januar im Jahr 2013.
In der Übergangsfrist waren bisher nur Fälle vor 2010 betroffen, nun aber gilt die neue drei Jährige Frist zur Verjährung auch für alle alten Fälle. Das kann enorme Folgen für eventuelle Erben haben, denn ein Erbanspruch aus dem Jahre 2009 zum Beispiel auf ein Haus, würde Ende des Monats auslaufen und nicht mehr gelten.
Also ran an den Speck!