Änderung der Einspruchsmöglichkeit für Hartz 4 Empfänger
Der Gesetzgeber diskutiert über eine Änderung der Einspruchsmöglichkeit für Hartz 4 Empfänger. Anlass ist die hohe Anzahl an Klagen vor dem Berliner Sozialgericht. Dort waren im Juli 2648 Klagen eingereicht worden- so viele wie nie zu vor.
Bundesweit hat dies zu einer Debatte zur Änderung des Hartz 4 Gesetzes geführt.
Was aber soll geschehen? Sollen künftig Hartz 4 Empfänger keinen Einspruch mehr einlegen können? Womöglich keine Gerichtskostenbeihilfe erhalten oder ist man sich vielleicht bewusst geworden, das die vielen Klagen und die ebenso vielen Gerichtsentscheidungen zum Wohle der Bürger, eine Änderung notwendig machen?