Online-Rechnungen sind zulässig

Teilt ein Telefonanbieter seinen Kunden per Email oder SMS mit, das die aktuelle in ihrem Onlinekonto bereit liegen, so hat der Anbieter damit seine Schuldigkeit getan. Das OLG Brandenburg musste sich zu diesem Fall mit der Frage beschäftigen, ob ein Telefonanbieter die Rechnungen nicht per Post verschicken müsse. Geklagt hatten die Verbraucherzentralen, die darin eine unzulässige Benachteiligung der Verbraucher sahen. Aber die entschieden zu Gunsten der Telefonanbieter. Es reiche so die , wenn der Kunde von der neuen in Kenntnis gesetzt würde.
Oberlandesgericht Brandenburg Az: 7 U 29/08

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