Hallo,
ich habe letzte Woche bei einen Onlineschuhhandel bestellt und mir auch jegliche Widerrufsfolgen etc durchgelesen.
Im Widerrufsrecht des Unternehmens steht folgendes geschrieben:
"Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."
Erst auf den Unterlagen, die ich im Paket vorfand, stand geschrieben, dass sich die 40Euro Regelung auf ein einzelnes Schuhpaar bezieht.
Mein Problem ist nun folgendes:
Ich habe insgesamt 4 Paar Schuhe im Wert von insgesamt 85 Euro bestellt. Da mir die Schuhe allerdings überhaupt nicht zusagen und die Qualität auch nicht wie erwünscht ist, werde ich die Schuhe zurücksenden.
Auf Grund der Regelung im Gesetz und auch der AGB-Regelung bin ich davon ausgegangen, dass das Unternehmen die Kosten des Rückversands zu tragen hat, da mein Warenwert ja über 40 Euro liegt.
Das Unternehmen bestreitet aber, da in den AGB´s geschrieben steht, dass sich die 40 Euro auf ein einzelnes Schuhpaar bezieht und da der Preis der Schuhe, die ich bestellt habe, alle unter 39,95€ liegen, dass Sie die Kosten des Rückversands zu tragen hätten.
Ich habe allerdings schon überall im Gesetz nachgeschaut und nirgendwo gefunden, dass es sich bei der 40-Euro Regel nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB um den Wareneinzelwert handelt und nicht, wie ich meine, um den Gesamtwert, den ich zurücksende.
Meine Fragen lauten nun:
Ist es korrekt, dass sich die 40-Euro Regelung in meinem Fall auf ein einzelnes Schuhpaar bezieht? Um es genauer zu sagen: Muss ich die Versandkosten tragen, obwohl mein Bruttowarenwert insgesamt weit über 40Euro liegt nur weil kein Schuhpaar mehr als 40 Euro kostet? Und wo genau steht dann dies geschrieben
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand antworten kann!
Vielen Dank schon einmalWeitere Beiträge aus diesem Bereich::


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