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"Hörzu" Abonnement im Forum Vertragsrecht vom Rechtsforum | Ratgeber Recht

      

Guten Abend, ich habe eine Frage bezüglich eines Abonnements was mir angedreht wurde. Ich bin ... Urteile und Rechtsfragen

  1. Lino91
    Ratgeber Recht Gast

    Standard "Hörzu" Abonnement

    Guten Abend,
    ich habe eine Frage bezüglich eines Abonnements was mir angedreht wurde.
    Ich bin durch die Stadt gelaufen und wurde angesprochen von einem jungen Mann.
    Dieser war von einer Vereinigung die sich für Jugendliche Drogenabhängige einsetzt.
    Ich komme zum Punkt.

    Er meinte zu mir, dass man einen Anruf bekommt wo man gefragt wird, ob man die Zeitschrift wirklich mag etc.
    Er sagte sogar dass in jeder Ausgabe eine DVD dabei wäre, in meinen Ausgaben waren keine.
    Nunja, im prinzip wollte ich die Zeitschrift auch nicht, aber ich wollte damit einen Euro spenden und am Telefon widerrufen.
    Ich habe nie einen Anruf bekommen, mein Nachname ist falsch geschrieben und ich hab dieses Abo an der Backe... Wie kann ich dort vorgehen?

    René

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    •   Alt


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      Beiträge:
      1,245

      Standard "Hörzu" Abonnement


        
       

  2. Lino91
    Ratgeber Recht Gast

    Standard

    Es geht um "PVZ Verlag Stockelsdorf".

  3. Support Team
    Registriert seit
    Oct 2009
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    3,506
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    Standard

    Hallo Lino
    Einen gleichen Fall haben wir in diesem Beitrag
    http://www.gratisrecht.de/vertragsre...itungsabo.html (Haustürgeschäft Zeitungsabo)

    Wann haben sie den Vertrag abgeschlossen?
    Haben sie den Vertrag unterschrieben?
    Wurden sie über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt?
    Wenn ja, in welcher Form und zu welchem Datum?

  4. Lino91
    Ratgeber Recht Gast

    Standard

    Hallo Support,
    ich werde es gleich mal lesen.

    Der Vertrag hab ich Ende Dezember unterschrieben.
    Sah so aus wie ein Block von Quittungen o.Ä. von der Größe.
    Das einzige Widerrufsrecht was mir gesagt worden ist war, dass ich nach dem Anruf bescheid sagen kann ob ich die Zeitschrift weiterhin haben will oder nicht.
    Den Anruf gab's nie und die erste Zeitschrift kam nach den 14 Tagen...

    Wie sieht das denn aus?
    Mir wurden 45 Euro abgebucht für ein halbes Jahr... Soll ich mir das Geld wieder zurückholen oder habe ich jetzt pech?

  5. Support Team
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    Oct 2009
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    93

    Standard

    Hallo, Sofern sie den Vertrag Ende Dezember unterschrieben haben und bisher noch nicht schriftlich über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, sollten sie schnell handeln.

    Erklären sie dem Anbieter gegenüber schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, dass sie den Vertrag am (Datum) abgeschlossen haben und dabei keine deutlich gestaltete Belehrung über ihr Widerrufsrecht in Textform erfolgte.
    Hierbei können sie sich auf § 355 Abs. 2 S. 1 BGB stützen.
    Hat der Anbieter ihnen die Belehrung zum Beispiel per Email gesendet, so ist er in der Beweispflicht, dass ihnen diese auch zugegangen ist.

    Sie müssen in dem Schreiben ausdrücklich ihren Wunsch auf Widerruf des Vertrages kund tun.

    Nun ist noch die Frage offen, ob sie ihr Geld zurück buchen lassen sollten oder nicht.
    Nun, im Falle eines wirksamen Widerrufes wird ihr Schuldverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Die gegebenenfalls empfangenen Leistungen sind zurückzugewähren (§§ 346 ff BGB)
    Daher wäre der Anbieter verpflichtet, ihnen ihr Geld zu erstatten.

    Sie selbst müssen entscheiden, ob sie das Vertrauen haben, dass sie ihr Geld zurück erhalten, oder ob sie erst einmal auf "Nummer sicher" gehen wollen, und ihre Bank bitten die Lastschrift zurück zu fordern.

    Bitte lassen sie uns wissen, wie der Fall sich weiter entwickelt, da der Ausgang auch für andere Leser interessant ist.

  6. Lino91
    Ratgeber Recht Gast

    Standard

    Hallo,
    danke für die Hilfe
    Ich werde heute Mittag sofort den Brief aufsetzen und wegschicken.
    Ich habe nie eine Belehrung bekommen.
    Ich denke mal, dass ich das Geld zurückbuchen lasse..
    Sonst dauert das am Ende wieder so lange...

    Übrigens, was mir grad auffällt und mich wundert...
    Ich habe einen Brief von denen bekommen mit der Rechnung zusammen, wo ich für die Einzugsermächtigung unterschreiben muss.
    Habe ich auf dem Zettel nie gemacht...
    Was hatte der dann für einen Zweck, wenn ich doch schon auf dem kleinen A3 Zettel unterschrieben habe?!

    Fazit:
    Das sind doch echt alles ....!

  7. Support Team
    Registriert seit
    Oct 2009
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    3,506
    Blog-Einträge
    93

    Standard

    Nun, einen Zweck muss der Briefes mit Rechnung und Einzugsermächtigung nicht unbedingt haben.
    Die Unterschrift zur Einzugsermächtigung ist dem Anbieter natürlich viel wert.
    Vergleicht man nun die Bestellung des Abos auf einem kleinen A3 Zettel und der über eine Rechnung die abermals durch Abgabe einer Einzugsermächtigung anerkannt wird, so möge man meinen, der Anbieter will hier nachträglich die Rechtmäßigkeit des Vertrages herstellen.

    Schauen sie doch bitte noch einmal nach, ob die Widerrufsbelehrung bei der Rechnung bei lag.

  8. Lino91
    Ratgeber Recht Gast

    Standard

    Es ist eine Auftragsbestätigung...
    Das einzige was erwähnt wird ist der Datenschutzhinweis.
    Also keine Widerrufsbelehrung drauf

    •   Alt


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      Nov 2009
      Beiträge:
      1,245

        

 

 

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