Nichts bemerkt = Keine Unfallflucht

Wer glaubhaft nachweisen kann, dass er von einem Parkrempler nichts bemerkt hat, dem kann auch keine Unfallflucht vorgeworfen werden, wenn er sich vom Unfallort .
So erging es einem LKW Fahrer, der beim Rangieren ein anderes Fahrzeug angestossen hatte und dabei einen recht kleinen Schaden hinter lassen hatte.
Die Richter glaubten dem Fahrer, dass er den Zusammenstoß nicht bemerkt hatte. Zu groß seien die Unterschiede zwischen den Gewichten der Fahrzeuge und der sehr kleine Schaden am Auto lasse erkennen, dass es sich nur um eine leichte Begegnung beider Fahrzeuge handle.
OLG Düsseldorf Az: 111-2 Sa 142/07

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