Auskunfsrecht über Abbuchungen

Sie als Bankkunde haben ihrem Geldinstitut gegenüber einen Anspruch auf Erteilung umfassender Auskünfte, sofern sie der Meinung sind, von ihrem Konto wurden zu Unrecht Abbuchungen vorgenommen.
Die Bank kann dabei nicht verlangen, dass sie die Abbuchung selbst nachweisen müssen, um eine zu erhalten.
Oberlandesgericht Schleswig Az: 5 U 116/98

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