Wer zu Weihnachten eine längere Reise mit den Schulpflichtigen Kindern plant, sollte bedenken das, wenn die Reise die Länge der Fereienzeit überschreitet, dies von der Schule nicht genehmigt wird.
Ein Gericht entschied, die Schulpflicht hat Vorrang vor dem Familienurlaub.
VG Freiburg Az.: 9 S 2735/04Weitere Beiträge aus diesem Bereich::