Hat ein Mieter auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung eingebaut, muss er dem neuen Vermieter 20 Jahre später nicht die Genehmigung für den Anschluss an die inzwischen installierte Zentralheizung geben. Denn durch den Wechsel würde keine „Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse" erreicht.
Bundesgerichtshof Az: VIII ZR 25/ 12Weitere Beiträge aus diesem Bereich::