Da ein Mann für seine Ex-Frau keinen Unterhalt mehr zahlen wollte, beschloss diese die Lebensumstände des Mannes von einem Dedektiv aufklären zu lassen. Der brachte einen GPS-Sender am Auto der Frau an und fand so heraus, dass sie mit einem anderen Mann zusammenlebte. Daraufhin brauchte der geschiedene Auftraggeber tatsächlich keinen Unterhalt mehr zu zahlen.
Dann aber zog er vor Gericht, um die Kosten für den Detektiv einzuklagen. Damit scheiterte er jedoch, denn die Überwachung einer anderen Person stellt einen erheblichen Eingriff in das geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Da es sich also um unzulässiges Beweismaterial handelte, blieb der Mann auf den Kosten für den Detektiv sitzen.
Oberlandesgericht Oldenburg Az: 13 WF 93/08Weitere Beiträge aus diesem Bereich::