Unterhalt

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Fortbildung während der Unterhaltszahlung

Unterhaltspflichtige Väter müssen für den Zeitraum ihrer Fortbildung genügend Geld beiseite legen, wenn sie ihren Job kündigen um später eine besser vergütete Arbeit anzunehmen. Die Fortbildung, verbunden mit der Kündigung rechtfertigt nicht zur Einstellung der Unterhaltszahlungen. OLG Naumburg AZ: 8 WF 68/00
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