Steuern für Kampfhunde
11 Okt 09 von in Steuerrecht, Tierrecht mit 0 Aufrufen.
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Für Kampfhunde muss mehr gezahlt werden als für die Haltung normaler Rassen. Dies bestätigte das Verwaltungsgericht Baden Württemberg in einem neuen Urteil. Geklagt hatte die Besitzerin eines Kampfhundes als sie heraus fand, dass sie mehr Steuern zahlen sollte als von anderen Hundehaltern erwartet wurde. Das Gericht sah darin keine ungerechte ...Vollständigen Artikel lesen...
