Behandlungskosten bei Trunkenheitsfahrt
19 Apr 10 von in Verkehrsrecht mit 3 Aufrufen.
Antworten:
0 Kommentare
0 in Warteschlange
Wer betrunken fährt kann unter Umständen zur Rückzahlung von Teilen seiner Behandlungskosten verpflichtet werden. Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird regelmäßig als vorsätzlich angesehen, so dass viele Gerichte den Krankenkassen einen Rückzahlungsanspruch zugestehen.
In einem Fall musste ein Autofahrer 20 Prozent seiner Behandlungskosten von 10.000 Euro zurück zahlen, weil dieser durch ...Vollständigen Artikel lesen...
