Vermögensdelikte nach Aufhebungsvertrag
09 Mai 10 von in Arbeitsrecht mit 1 Aufrufen.
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Ein Aufhebungsvertrag beinhaltet oft eine Ausgleichsklausel, nach der sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung vollständig ausgeglichen und endgültig erledigt sind.
Dies gilt jedoch nicht für Vermögensschäden die dem Arbeitgeber durch seinen Arbeitnehmer im Straftatbestand des Betruges zugeführt wurden. In einem Fall dieser Art kam das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zu ...Vollständigen Artikel lesen...
