Reisestornierung bei Nasenbeinbruch
17 Nov 09 von in Stornierung mit 205 Aufrufen.
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Muss eine Reise storniert werden, weil ein bereits zurückliegender Nasenbeinbruch nun doch operiert werden muss, so berechtigt dies die Reiserücktrittversicherung nicht dazu, die Stornobegühr einzubehalten.
Das Amtsgericht München hatte so einen Fall zur Verhandlung auf dem Schreibtisch liegen. Kläger war der Vater eines minderjährigen Sohnes, der einen Tag vor Reiseantritt seinen ...Vollständigen Artikel lesen...
