11 Okt 09 von in
Schmerzensgeldrecht mit 14 Aufrufen.
Kindern, die sich beim Spielen auf dem Spielplatz verletzen, steht regelmäßig kein Schmerzensgeld zu, sofern der Betreiber die angebrachten Sicherheitsvorkehrungen für ausreichend gehalten hat und dies bei neutraler Ansicht auch einem normal umsichtigen und gewissenhaften Zeugen als Meinung zu entlocken sei.
OLG Koblenz Az: 5 U 915/07
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11 Okt 09 von in
Grundsatzurteile,
Schadensersatzrecht mit 9 Aufrufen.
Wie lange ein Kind unbeaufsichtigt im Freien spielen darf, hängt von seinem Alter und seinem Charakter ab. So könne ein siebenjähriges Kind durchaus zwei Stunden allein auf einem Spielplatz gelassen werden, wohingegen ein fünfjähriges Kind spätestens alle 30 Minuten von seinen Eltern kontrolliert werden müsse. Bundesgerichtshof Az.: VI ZR 199/08 ...
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09 Okt 09 von in
Baurecht mit 12 Aufrufen.
Die Genehmigung einer Gemeinde zum Bau eines Kinderspielplatzes mit Bolzplatz und Seilbahn umfasste eine Einschränkung zur Nutzung der Geräte. An Sonn und Feiertagen ließ die Gemeinde den Platz zu, um Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Die allerdings waren damit nicht zufrieden und zogen vor Gericht.
Wie so oft in ...
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