Farbwahl beim Autokauf
19 Feb 10 von in Grundsatzurteile, Vertragsrecht mit 11 Aufrufen.
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Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befassen müssen, ob der Käufer eines Autos dieses zurück geben kann, wenn es nicht in der bestellten Farbe ausgeliefert wird.
Dazu stellten die Richter eindeutig fest: Die Farbe eines Fahrzeuges ist elementarer Bestandteil seines Erscheinungsbildes und eine Abweichung muss daher als schwerwiegender Sachmangel ...Vollständigen Artikel lesen...
