Verwendung fremder Fotos im Internet
14 Nov 09 von in Onlinerecht, Urheberrecht mit 154 Aufrufen.
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Betreiber von Webseiten, Communitys, Foren und sogenannten Mitmach-Sites sind nach dem aktuellen Urteil des BGH noch stärker in der Überprüfungspflicht für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos Dritter. Das Gericht legte fest, dass der Betreiber für den Rechtsverstoß seiner Nutzer haften muss, sofern er keine ausreichende Prüfung der durch die Nutzer ...Vollständigen Artikel lesen...
