Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Krankmeldung
08 Feb 10 von in Betriebsrat mit 172 Aufrufen.
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Verlangt der Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest, so muss er dies mit dem Betriebsrat absprechen. Nur wenn eine solche Regelung tariflich festgelegt ist, entfällt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.
In allen anderen Fällen handelt es sich hierbei um eine zwingende Mitbestimmung des Betriebsrates
BAG Az: 1 ABR 3/99.
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